Im Laufe des Jahres 2025 und Anfang 2026 hat sich die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändert. Ausgehend vom Omnibus-Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2025 hat der Gesetzgebungsprozess zu verschobenen Einführungsfristen, einer Einschränkung des Anwendungsbereichs sowie zu einer deutlichen Vereinfachung der Berichtspflichten unter der CSRD, den ESRS, der EU-Taxonomie und der CSDDD geführt.
Aus regulatorischer Sicht wurden mehrere zentrale Maßnahmen verabschiedet. Dazu gehören unter anderem die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie, „Quick-Fix“-Anpassungen für Unternehmen der ersten Anwendungswelle, eine vorläufige Einigung über die Inhalte des Omnibus-I-Pakets sowie ein delegierter Rechtsakt zur Vereinfachung der EU-Taxonomie, der inzwischen in Kraft getreten ist.