CSRD-ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN – WAS UNTERNEHMEN JETZT WISSEN MÜSSEN

Für Unternehmen in der EU ist es von großer Bedeutung, die Anforderungen der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) zu erfüllen. Die Umsetzung dieser Anforderungen kann für viele eine echte Herausforderung sein.

 

Wir unterstützen Sie dabei, die CSRD Richtlinien mit Sicherheit zu erfüllen.

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WAS HAT SICH GEÄNDERT? 

AKTUELLE CSRD-UPDATES: ÄNDERUNGEN BEI ESRS UND EU-NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG

Im Laufe des Jahres 2025 und Anfang 2026 hat sich die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändert. Ausgehend vom Omnibus-Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2025 hat der Gesetzgebungsprozess zu verschobenen Einführungsfristen, einer Einschränkung des Anwendungsbereichs sowie zu einer deutlichen Vereinfachung der Berichtspflichten unter der CSRD, den ESRS, der EU-Taxonomie und der CSDDD geführt.

Aus regulatorischer Sicht wurden mehrere zentrale Maßnahmen verabschiedet. Dazu gehören unter anderem die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie, „Quick-Fix“-Anpassungen für Unternehmen der ersten Anwendungswelle, eine vorläufige Einigung über die Inhalte des Omnibus-I-Pakets sowie ein delegierter Rechtsakt zur Vereinfachung der EU-Taxonomie, der inzwischen in Kraft getreten ist.

WAS DIE NEUEN CSRD-REGELN FÜR DIE NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG BEDEUTEN

Die vorläufige Einigung verändert die CSRD in wesentlichen Punkten: Der Anwendungsbereich wurde eingegrenzt, die Anforderungen stärker proportional ausgestaltet und die Berichtspflichten vereinfacht.

Höhere Schwellenwerte beschränken die verpflichtende Berichterstattung künftig auf größere Unternehmen. Erweiterte Ausnahmen und Übergangsregelungen reduzieren Doppelarbeit und administrativen Aufwand. Eine neu eingeführte Wertschöpfungsketten-Begrenzung (Value-Chain Cap) limitiert zudem Datenanfragen an kleinere Zulieferer und stärkt damit die Verhältnismäßigkeit entlang der gesamten Berichterstattungskette.

Branchenspezifische Standards werden durch unverbindliche Leitlinien ersetzt. Gleichzeitig wurde zusätzliche Flexibilität geschaffen, etwa bei Änderungen von Unternehmensgruppen, beim Umgang mit sensiblen Informationen sowie bei Prüfanforderungen.

Insgesamt entwickelt sich die CSRD damit stärker hin zu einem fokussierten, praxisnahen und materialitätsorientierten Berichtsrahmen, während die zentralen Transparenzziele bestehen bleiben.

WIE SICH DIE NEUEN CSRD-REGELN AUF IHR UNTERNEHMEN AUSWIRKEN

Die konkreten Auswirkungen hängen davon ab, ob Ihr Unternehmen weiterhin in den Anwendungsbereich der CSRD fällt.

Aufgrund der erhöhten Schwellenwerte werden viele Unternehmen künftig nicht mehr direkt berichtspflichtig sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass Nachhaltigkeitsanforderungen vollständig entfallen.

Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs können weiterhin indirekt betroffen sein – insbesondere über Geschäftsbeziehungen zu CSRD-berichtspflichtigen Kunden, Finanzinstituten oder strategischen Partnern. Anfragen zu klima- und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen, insbesondere zu Dekarbonisierung, Emissionen (ESRS E1) und Transformationsplänen, werden voraussichtlich bestehen bleiben – allerdings in stärker standardisierter und verhältnismäßiger Form.

Darüber hinaus entscheiden sich Unternehmen mit Wachstumsambitionen, internationaler Ausrichtung oder freiwilligen Dekarbonisierungszielen zunehmend dafür, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterzuentwickeln. Damit erfüllen sie Stakeholder-Erwartungen, stärken Geschäftsbeziehungen und sichern ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld.

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UNSERE STRATEGIE 

KLIMASTRATEGIE-SERVICES FÜR CSRD UND NET-ZERO-ZIELE

FORLIANCE unterstützt Unternehmen dabei, klima­bezogene Anforderungen im europäischen Nachhaltigkeitsrahmen umzusetzen – mit besonderem Fokus auf Dekarbonisierung und Wertschöpfungsketten.

  • Wir berechnen Ihre Treibhausgasemissionen über Scope 1, Scope 2 und Scope 3 hinweg – gemäß GHG Protocol und internationalen Best Practices.
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  • Wir erstellen eine Treibhausgas-Reduktionsroadmap im Einklang mit der Science Based Targets initiative (SBTi) – für kurzfristige Zielsetzungen ebenso wie für langfristige Net-Zero-Strategien.
  • Wir unterstützen Sie bei der Einbindung von Lieferanten und Wertschöpfungsketten, strukturieren Datenanforderungen, identifizieren Emissionsschwerpunkte und entwickeln pragmatische Dekarbonisierungsmaßnahmen.
  • Wir ermöglichen den Zugang zu hochwertigen Projekten zur CO₂-Entnahme, um aktuell unvermeidbare Emissionen auszugleichen – mit hoher Umweltintegrität und Transparenz.
  • Wir identifizieren und bewerten klimabezogene Risiken für Ihr Unternehmen und Ihre Wertschöpfungskette.
  • Wir analysieren biodiversitätsbezogene Themen innerhalb Ihrer Lieferkette und identifizieren Risiken sowie Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Biodiversitätsleistung.

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Klima- und Nachhaltigkeitsberatung. Unsere Arbeit basiert auf praktischer Erfahrung in der Emissionsbilanzierung, der Entwicklung von Dekarbonisierungsstrategien und der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach internationalen Standards.

In strukturierten und praxisnahen Workshops übersetzen wir die Anforderungen der CSRD in konkrete Maßnahmen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf ESRS E1 (Klimawandel) und den damit verbundenen Anforderungen zu Emissionen, Zielen und Transformationsplanung.

Wir entwickeln individuelle Lösungen, die auf den spezifischen Kontext, den Reifegrad und die strategischen Ziele Ihres Unternehmens abgestimmt sind. So entstehen Maßnahmen mit messbarem Mehrwert – statt rein formaler Compliance.

Unser modular aufgebautes Leistungsangebot ermöglicht es Ihnen, genau die Unterstützung auszuwählen, die Sie benötigen – von einzelnen Bausteinen bis hin zu umfassenden Klimaprogrammen. Alle Leistungen sind auf Ihre Nachhaltigkeits- und Dekarbonisierungsziele abgestimmt.

Wir bereiten Ihr Unternehmen pragmatisch und zukunftssicher auf die Anforderungen von ESRS E1 vor. Dabei integrieren wir Emissionsdaten, Reduktionspfade und Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette.

Sie erhalten eine strukturierte und priorisierte Roadmap mit klar definierten nächsten Schritten, Verantwortlichkeiten und Zeitplänen. Das erleichtert fundierte Entscheidungen und positioniert Ihr Unternehmen als glaubwürdigen Akteur im Klimaschutz.

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Milan Pal, Manager Partnerships Climate Solutions
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GANZHEITLICHE KLIMASCHUTZSTRATEGIE

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Legen Sie den Grundstein für Ihre Klimaschutzstrategie, indem Sie den CO₂-Fußabdruck Ihres Unternehmens analysieren. Diese Bewertung bildet die Basis für alle zukünftigen Klima­schutzmaßnahmen.

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Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality) unter der CSRD – und ist sie verpflichtend?

Die doppelte Wesentlichkeit ist das zentrale Prinzip der CSRD und bestimmt, welche Themen Unternehmen berichten müssen und in welcher Tiefe diese behandelt werden sollen. Sie dient als Filter zwischen allen potenziell berichtbaren Themen und den tatsächlich erforderlichen Angaben im Nachhaltigkeitsbericht.

Im Kern bedeutet doppelte Wesentlichkeit, dass ein Thema als wesentlich gilt, wenn es aus mindestens einer von zwei Perspektiven relevant ist.

Die erste Perspektive ist die Impact Materiality (Auswirkungswesentlichkeit). Sie betrachtet die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft. Dabei werden sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen berücksichtigt – positive wie negative – entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Die zweite Perspektive ist die Financial Materiality (finanzielle Wesentlichkeit). Sie fokussiert darauf, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Lage, die Geschäftsentwicklung und die zukünftige wirtschaftliche Performance eines Unternehmens auswirken können.

Im Rahmen von CSRD und ESRS identifizieren Unternehmen relevante Nachhaltigkeitsthemen, indem sie ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs – Impacts, Risks and Opportunities) analysieren und aus beiden Perspektiven bewerten.

Wird ein Thema entweder aus Impact- oder aus finanzieller Sicht als wesentlich eingestuft, muss es im Nachhaltigkeitsbericht berücksichtigt werden.

Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die verbindlichen Berichtsstandards der CSRD. Sie bilden den einheitlichen Rahmen, nach dem berichtspflichtige Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen.

Die ESRS wurden von EFRAG entwickelt und durch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission verabschiedet. Insgesamt umfassen sie zwölf Standards:

  • Zwei übergreifende Standards
    • ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen und doppelte Wesentlichkeit
    • ESRS 2 – Allgemeine Angaben für alle Unternehmen
  • Zehn themenspezifische Standards
    • E1–E5 Umwelt
    • S1–S4 Soziales
    • G1 Governance

Seit 2025 erleichtern sogenannte „Quick-Fix“-Anpassungen einige Übergangsanforderungen, insbesondere in Bezug auf Biodiversität und Wertschöpfungsketten im sozialen Bereich.

Für kleine und mittlere Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs wurde der freiwillige VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) entwickelt. Dieser von der Europäischen Kommission im Juli 2025 empfohlene Standard stellt einen vereinfachten und proportionalen Berichtsrahmen dar.

Der VSME besteht aus zwei Modulen:

  • Basic-Modul – zentrale Kennzahlen
  • Comprehensive-Modul – weiterführende Angaben

Die Anwendung erfolgt nur für relevante Themen („if applicable“) und ohne verpflichtende Prüfung. Der Standard hilft KMU dabei, ESG-Anforderungen von Kunden, Banken und Investoren strukturiert zu beantworten und erleichtert den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung und Lieferketten.

Wie hängt die CSRD mit der EU-Taxonomie zusammen?

Die CSRD und die EU-Taxonomie sind eng miteinander verknüpfte Bestandteile des europäischen Sustainable-Finance-Rahmens.

Während die CSRD Unternehmen zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, verlangt sie gleichzeitig Angaben zur Taxonomie-Konformität als zentralen Bestandteil der ESG-Offenlegung.

Unternehmen müssen daher im Rahmen der CSRD berichten, in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen.

Ab wann gilt die CSRD-Berichtspflicht für mein Unternehmen?

Der Zeitpunkt der CSRD-Berichtspflicht hängt von Unternehmensgröße, Rechtsform und Kapitalmarktorientierung ab.

Durch die aktuellen Anpassungen im Rahmen der Omnibus-Initiative wurden Einführungsfristen teilweise verschoben und Schwellenwerte angehoben. Dadurch fallen künftig weniger Unternehmen direkt unter die CSRD-Berichtspflicht.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht unmittelbar berichtspflichtig ist, können Anforderungen weiterhin indirekt über Kunden, Finanzpartner oder Lieferketten entstehen.

Eine individuelle Prüfung ist daher entscheidend, um festzustellen, ob und ab wann Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen ist.