Ab 2024 gelten für viele Unternehmen in der Europäischen Union neue gesetzliche Anforderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, csrd), die im Januar 2024 in Kraft tritt, verändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich. Zum ersten Mal müssen die von der Richtlinie betroffenen Unternehmen über die gesamte Wertschöpfungskette berichten.
Ziel der neuen EU-Richtlinie ist es, verbindliche Berichtsanforderungen auf EU-Ebene zu etablieren und die Verantwortung der EU-Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu stärken.