Die europäische Klimapolitik tritt in eine neue Phase ein – und Unternehmen, die beim Klimaschutz eine führende Rolle einnehmen wollen, sollten jetzt handeln. Die Europäische Union führt derzeit wegweisende Regulierungen ein, die maßgeblich verändern werden, wie Unternehmen ihre Klimastrategien entwickeln und darüber kommunizieren. Vorschriften wie die Green Claims Directive (GCD), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den zugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der Carbon Removals Certification Framework (CRCF) setzen neue Maßstäbe für Transparenz und Glaubwürdigkeit im unternehmerischen Klimaschutz. Ziel dieser Regelwerke ist es, Greenwashing konsequent zu unterbinden und echten Fortschritt einzufordern – mit weitreichenden Folgen für zehntausende Unternehmen sowie den freiwilligen Kohlenstoffmarkt.
Für Unternehmensverantwortliche heißt das: Die Uhr tickt. Wer weiterhin glaubwürdig kommunizieren und gesetzeskonform agieren möchte, sollte jetzt Kommunikationsstrategien, Emissionsmanagement und interne Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen.
Das Vertrauen in Umweltversprechen von Unternehmen hat durch irreführende Aussagen gelitten. Studien zeigen: Über die Hälfte dieser Aussagen sind vage, unbelegt oder schlicht falsch[1]. Mit der Green Claims Directive hat die EU 2024 eine klare Regelung geschaffen, um freiwillige Umwelt- und Klimaaussagen künftig nachvollziehbar und überprüfbar zu gestalten[2]. Die Richtlinie ist seit März 2024 in Kraft und muss bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden[3].
Unternehmen dürfen Begriffe wie „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ künftig nur noch verwenden, wenn diese durch wissenschaftlich fundierte Nachweise und unabhängige Prüfstellen belegt sind. Besonders wichtig: Aussagen wie „CO₂-neutral“ oder „klimaneutral“ gelten als irreführend, wenn sie auf dem Einsatz von Kompensationen beruhen. Solche Begriffe sind nur noch zulässig, wenn sie auf realen Emissionsminderungen über den gesamten Lebenszyklus des Produkts basieren.
Für Kommunikations- und Nachhaltigkeitsteams bedeutet das: Allgemein gehaltene Aussagen reichen nicht mehr aus. Jede Botschaft muss konkret, überprüfbar und dokumentiert sein. Unternehmen, die dies frühzeitig umsetzen, können sich nicht nur rechtlich absichern, sondern auch ihr Vertrauen bei Kund:innen und Partner:innen stärken.
Während die GCD regelt, wie Unternehmen kommunizieren, geht es bei der CSRD um die Offenlegungspflichten selbst. Seit Januar 2024 verpflichtet die CSRD eine wachsende Zahl an Unternehmen dazu, detaillierte Informationen zu Umwelt- und Klimaaspekten zu veröffentlichen. Rund 50.000 Unternehmen in der EU werden bis 2026 unter die neue Berichtspflicht fallen[4].
Die CSRD erhebt nichtfinanzielle Aspekte – etwa Emissionen, Klimaziele, Risiken – auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung. Die zugrunde liegenden ESRS-Standards liefern die inhaltlichen und strukturellen Vorgaben. Insbesondere der Standard ESRS E1 (Climate Change) verlangt eine umfassende Darstellung der gesamten Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3), der gesetzten Klimaziele, der Fortschritte sowie der Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäftsmodell.
Wichtig: Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht mehr pauschal durch Emissionszertifikate schöngerechnet werden. Die ESRS schreiben eine klare Trennung zwischen tatsächlichen Emissionsreduktionen im eigenen Unternehmen und etwaigen externen Klimabeiträgen vor. Zertifikate müssen transparent und separat ausgewiesen werden – inklusive Herkunft, Menge und Qualität.
Die ESRS bringen eine neue Tiefe in die Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Unternehmen, die bereits strukturiert an Emissionsreduktion arbeiten und Fortschritte belegen können, werden gestärkt aus dieser Entwicklung hervorgehen. Wer bisher auf vage Aussagen und Kompensation gesetzt hat, muss nun umdenken – und aktiv in echte Veränderungen investieren.
Der Carbon Removals Certification Framework (CRCF) ergänzt die EU-Regulierung um einen verbindlichen Qualitätsrahmen für CO₂-Entnahmemaßnahmen – also Projekte, die aktiv CO₂ aus der Atmosphäre entfernen und speichern. Dazu zählen etwa Aufforstung, Humusaufbau in Böden oder technologische Lösungen wie Direct Air Capture. Ziel des CRCF ist es, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen messbar, dauerhaft, zusätzlich und umweltverträglich sind[5].
Für Unternehmen, die in hochwertige Klimaprojekte investieren oder eigene Klimastrategien durch Klimabeiträge ergänzen möchten, wird der CRCF künftig zum relevanten Standard. Nur Maßnahmen, die diesen Anforderungen entsprechen, werden als glaubwürdiger Beitrag anerkannt.
Die neuen EU-Klimaregelungen sind keine rein formale Pflicht – sie fordern ein Umdenken und bieten gleichzeitig eine Chance zur strategischen Positionierung. Unternehmen, die ihre Klimastrategie frühzeitig weiterentwickeln, ihre Kommunikation neu ausrichten und auf Transparenz setzen, gewinnen nicht nur regulatorisch, sondern auch wirtschaftlich.
FORLIANCE unterstützt Unternehmen auf diesem Weg – mit strategischer Beratung, wissenschaftlich fundierter Klimabilanzierung, zielführenden Maßnahmen und der Einbindung glaubwürdiger Klimaprojekte. Gemeinsam gestalten wir Klimaschutz wirksam und zukunftsfähig.
Quellen:
[1] https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/green-claims_en
[2] https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0143
[4] https://finance.ec.europa.eu/news/commission-adopts-european-sustainability-reporting-standards-2023-07-31_en
[5] https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carbon-removals-and-carbon-farming_en
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