Die globale Net-Zero-Landschaft befindet sich im Wandel – ebenso wie die Erwartungen an glaubwürdigen unternehmerischen Klimaschutz. Mit dem zweiten Konsultationsentwurf des SBTi Corporate Net-Zero Standard Version 2 (CNZS v2) legt die Science Based Targets initiative einige ihrer bislang weitreichendsten Anpassungen vor, insbesondere mit Blick auf den Umgang mit Carbon Credits.
Auch wenn sich der Standard noch in der Überarbeitung befindet, zeichnet sich die Richtung bereits klar ab: höhere Integrität, präzisere Vorgaben und ein stärker formalisiertes Verständnis unternehmerischer Verantwortung für Emissionen. Im Folgenden ordnen wir die wichtigsten Entwicklungen ein und zeigen auf, was der neue Standard für Ihre Klimastrategie bedeuten kann.
Bei der veröffentlichten Version handelt es sich um einen Konsultationsentwurf – der Standard ist also noch nicht final, gibt aber bereits eine klare Orientierung, wohin sich die SBTi bewegt. Die Konsultationsphase läuft bis zum 12. Dezember 2025. Der finale Standard wird derzeit für das zweite Quartal 2026 erwartet, Änderungen sind jedoch möglich.
Unternehmen können weiterhin Net-Zero-Ziele nach der bestehenden Version 1.3 festlegen; diese behalten ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Januar 2028 müssen jedoch alle neuen Ziele mit Version 2 des Standards im Einklang stehen.
Der Entwurf unterscheidet zwischen zwei Unternehmenskategorien, die sich nach Unternehmensgröße und dem Einkommensniveau der jeweiligen Region richten. Kategorie A umfasst große Unternehmen sowie mittelständische Unternehmen in Hochlohnländern. Kategorie B bezieht sich auf mittelständische Unternehmen in Ländern mit mittlerem oder niedrigem Einkommen sowie auf kleine und Kleinstunternehmen. Diese Einteilung wirkt sich auf Fristen und Verpflichtungen innerhalb des Standards aus.
Eine der zentralen Neuerungen ist der Übergang vom Konzept der Beyond Value Chain Mitigation hin zu einem klarer definierten und strukturierteren Ansatz namens Ongoing Emissions Responsibility (OER).
Unternehmen können Verantwortung für einen Teil ihrer laufenden Emissionen (Scope 1–3) übernehmen, indem sie ein Portfolio aus geprüften Emissionsminderungs- und Entnahme-Credits sowie ergänzenden Klimafinanzierungsmaßnahmen einsetzen – etwa für Forschung und Entwicklung im Bereich Minderung oder für Anpassungsmaßnahmen.
Der Entwurf sieht zwei Anerkennungsstufen vor – „Recognized“ und „Leadership“ –, die sich unter anderem nach dem abgedeckten Emissionsanteil und einem angesetzten Mindest-CO₂-Preis unterscheiden. Voraussetzung ist in jedem Fall die Einhaltung strenger Integritätskriterien, darunter ex-post-Erbringung, belastbare Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Absicherung der Dauerhaftigkeit sowie unabhängige Verifizierung.
Für Unternehmen der Kategorie A wird die Verantwortung für laufende Emissionen ab 2035 verpflichtend und steigt schrittweise bis 2050 an. Dabei soll der Anteil langlebiger CO₂-Entnahmen kontinuierlich wachsen, um dem wissenschaftlichen Bedarf an dauerhafter CO₂-Speicherung Rechnung zu tragen.
Spätestens zum Net-Zero-Zieljahr müssen alle verbleibenden Restemissionen durch Entnahmen neutralisiert werden. Der aktuelle Entwurf deutet darauf hin, dass bis 2050 rund 41 % der Entnahmeaktivitäten auf langlebige Speicherlösungen entfallen sollen.
Neben der Neuausrichtung im Bereich Carbon Credits bringt CNZS v2 mehrere strukturelle Anpassungen mit sich, die Transparenz und Verbindlichkeit erhöhen sollen.
Die Validierung folgt künftig einem zyklischen Modell mit Eingangskontrolle, initialer Prüfung und regelmäßiger Erneuerung, ergänzt durch Stichproben. Klimaziele müssen stärker auf Governance-Ebene verankert sein und eine Zustimmung auf Vorstandsebene erfordern. Innerhalb von zwölf Monaten nach der Validierung ist zudem ein umfassender Transformationsplan zu veröffentlichen, der Ziele, Annahmen, den Umgang mit fossilen Energieträgern sowie den Finanzierungsansatz darlegt.
Auch die Behandlung der Emissionen über Scope 1, 2 und 3 wird weiter geschärft. Für Scope 1 wird erstmals die Option eines Asset Decarbonization Plans eingeführt, der Emissionen an ein konkretes CO₂-Budget koppelt. Die Anforderungen an Scope 2 werden deutlich verschärft: Bis 2040 sollen alle Unternehmen vollständig auf CO₂-arme Stromversorgung umstellen, gestützt durch strengere Kriterien wie geografische Zuordnung und stündliche Abdeckung. Für Scope 3 müssen prioritäre Emissionsquellen klar identifiziert werden, verbunden mit einer intensiveren Einbindung von Lieferanten und Kunden.
Eine jährliche Berichterstattung wird verpflichtend. Unternehmen müssen Fortschritte, Herausforderungen und Korrekturmaßnahmen transparent kommunizieren.
Der Entwurf konkretisiert die Erwartungen an die Net-Zero-Ambition weiter. Unternehmen sollen kurzfristige Maßnahmen konsequent mit einem langfristigen Pfad zur Klimaneutralität bis 2050 oder früher verknüpfen und diese Ambition öffentlich kommunizieren.
Im Vergleich zu früheren Versionen rückt die Umsetzung und Governance stärker in den Fokus. Die Verantwortung für Net-Zero-Ziele soll klar auf Ebene der Geschäftsleitung oder des Vorstands verankert sein. Zudem ist die Veröffentlichung eines Transformationsplans innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach der Validierung vorgesehen, inklusive Annahmen, Finanzierungslogik und Ausstiegsstrategie aus fossilen Energieträgern.
Die Anforderungen an die Wahl des Basisjahres und die Erstellung von Emissionsinventaren bleiben weitgehend unverändert. Unternehmen müssen klare organisatorische und operative Systemgrenzen definieren, ein repräsentatives und aktuelles Basisjahr wählen und ein vollständiges Emissionsinventar für Scope 1, 2 und 3 erstellen.
Neu ist jedoch der stärkere Fokus auf Datenqualität und Absicherung. Der Entwurf formuliert deutlichere Erwartungen an eine externe Prüfung der Basisjahresdaten sowie an eine zeitnahe öffentliche Berichterstattung nach der Validierung.
CNZS v2 bekräftigt die Grundprinzipien wissenschaftsbasierter Zielsetzung: Ziele müssen messbar, zeitlich definiert und im Einklang mit der Klimawissenschaft stehen, mit getrennten Zielen für Scope 1, Scope 2 und Scope 3.
Gleichzeitig bietet der neue Standard detailliertere und praxisnähere Leitlinien. Dazu zählen verschärfte Kriterien für die Beschaffung von CO₂-armem Strom, klarere Anforderungen an den Umgang mit wesentlichen Scope-3-Kategorien sowie die explizite Einführung von asset-basierten Dekarbonisierungsplänen für bestimmte Sektoren und kapitalintensive Unternehmen.
Die Erwartungen an das laufende Performance-Management werden weiter geschärft. Unternehmen sollen ihre Fortschritte regelmäßig messen und berichten sowie ihre Ziele überprüfen, wenn sich Emissionen wesentlich verändern.
Zudem führt CNZS v2 einen strukturierteren Ansatz für Validierung und Erneuerung ein, um die fortlaufende wissenschaftliche Konsistenz der Ziele sicherzustellen. Parallel dazu werden die Vorgaben für klimabezogene Aussagen präzisiert, um Fehlinterpretationen zu vermeiden und die Übereinstimmung mit den SBTi-Anforderungen sicherzustellen.
Auch wenn der Standard noch nicht final ist, zeichnen sich bereits klare Konsequenzen ab:
Mit zunehmender Komplexität der Anforderungen wächst der Bedarf an fundierter und zugleich praxisnaher Beratung. FORLIANCE unterstützt Unternehmen dabei, die neuen Erwartungen zu verstehen und wirksam umzusetzen – unter anderem durch:
Wir helfen Unternehmen, neue Standards in belastbare und umsetzbare Klimastrategien zu übersetzen. Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie direkt ein Gespräch mit unseren Experten.
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